Dienstag, 29. Juli 2025
Was ein Mönch so hört (5): NDR Kultur - BELCANTO
Montag, 28. Juli 2025
Aktuelle Tischlesung: Gebrauchsanweisung für den Vatikan von Rainer Stephan
Sonntag, 27. Juli 2025
Mutter Teresa über den Skandal der Abtreibung in der heutigen Welt
Samstag, 26. Juli 2025
Was ein Mönch so liest (4): URWORTE des Evangeliums - Für einen neuen Anfang in der Katholischen Kirche
Freitag, 25. Juli 2025
Aus der Erklärung "Dignitas infinita" über die menschliche Würde (Kongregation für die Glaubenslehre, 2024)
Einleitung
1. Eine unendliche Würde (Dignitas infinita), die unveräußerlich in ihrem Wesen begründet ist, kommt jeder menschlichen Person zu, unabhängig von allen Umständen und in welchem Zustand oder in welcher Situation sie sich auch immer befinden mag. Dieser Grundsatz, der auch von der Vernunft allein voll erkannt werden kann, ist die Grundlage für den Vorrang der menschlichen Person und den Schutz ihrer Rechte. Die Kirche bekräftigt und bestätigt im Licht der Offenbarung in absoluter Art und Weise diese ontologische Würde der menschlichen Person, die nach dem Bild und Gleichnis Gottes geschaffen und in Christus Jesus erlöst wurde. Aus dieser Wahrheit leitet sie die Gründe für ihr Engagement für die Schwächeren und weniger Mächtigen ab, wobei sie stets auf den „Primat der menschlichen Person und der Verteidigung ihrer Würde unabhängig von allen Umständen“[2] besteht.
Unbedingte Achtung der Menschenwürde
24. Zu allererst gibt es trotz des wachsenden Bewusstseins für die Frage der Menschenwürde immer noch viele Missverständnisse des Begriffs Würde, die seine Bedeutung verfälschen. Einige schlagen vor, statt „Menschenwürde“ (und Rechte des Menschen) besser den Ausdruck „personale Würde“ (und Rechte „der Person“) zu verwenden, weil sie unter einer Person lediglich „ein vernunftbegabtes Wesen“ verstehen. Folglich leiten sie Würde und Rechte aus der Fähigkeit zu Erkenntnis und Freiheit ab, mit der nicht alle Menschen ausgestattet sind. Das ungeborene Kind hätte demnach keine personale Würde, ebenso wenig wie ein unselbstständig gewordener alter Mensch, oder jemand mit einer geistigen Behinderung.[39] Die Kirche besteht im Gegenteil auf der Tatsache, dass die Würde jeder menschlichen Person, gerade weil ihr untrennbar verbunden, „jenseits aller Umstände“ bleibt und ihre Anerkennung in keiner Weise von der Beurteilung der Fähigkeit zu Erkenntnis und zu freiem Handeln einer Person abhängen kann. Andernfalls wäre die Würde nicht als solche dem Menschen innewohnend, unabhängig von seiner Konditionierung und daher einer bedingungslosen Achtung würdig. Nur durch die Anerkennung einer dem Menschen innewohnenden Würde, die niemals verloren gehen kann, ist es möglich, ihr eine unantastbare und sichere Grundlage zuzusichern. Ohne jeden ontologischen Bezug wäre die Anerkennung der Menschenwürde unterschiedlichen und willkürlichen Bewertungen ausgeliefert. Die einzige Bedingung, unter der von einer der Person an sich innewohnenden Würde gesprochen werden kann, ist also die Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung, weshalb „die Rechte der Person die Rechte des Menschen“ sind.[40]
Abtreibung
47. Die Kirche hört nicht auf, daran zu erinnern, dass „die Würde eines jeden Menschen einen intrinsischen Charakter [hat] und sie gilt von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod. Gerade die Bejahung dieser Würde ist die unveräußerliche Voraussetzung für den Schutz der persönlichen und sozialen Existenz und zugleich die notwendige Bedingung für die Verwirklichung von Brüderlichkeit und sozialer Freundschaft unter allen Völkern der Erde.“[88] Auf der Grundlage dieses unantastbaren Wertes des menschlichen Lebens hat sich das kirchliche Lehramt stets gegen die Abtreibung ausgesprochen. In diesem Zusammenhang schreibt der heilige Johannes Paul II.: „Unter allen Verbrechen, die der Mensch gegen das Leben begehen kann, weist die Vornahme der Abtreibung Merkmale auf, die sie besonders schwerwiegend und verwerflich machen. […] Doch heute hat sich im Gewissen vieler die Wahrnehmung der Schwere des Vergehens nach und nach verdunkelt. Die Billigung der Abtreibung in Gesinnung, Gewohnheit und selbst im Gesetz ist ein beredtes Zeichen für eine sehr gefährliche Krise des sittlichen Bewußtseins, das immer weniger imstande ist, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden, selbst dann, wenn das Grundrecht auf Leben auf dem Spiel steht. Angesichts einer so ernsten Situation bedarf es mehr denn je des Mutes, der Wahrheit ins Gesicht zu schauen und die Dinge beim Namen zu nennen, ohne bequemen Kompromissen oder der Versuchung zur Selbsttäuschung nachzugeben. In diesem Zusammenhang klingt der Tadel des Propheten kategorisch: ,Weh denen, die das Böse gut und das Gute böse nennen, die die Finsternis zum Licht und das Licht zur Finsternis machen‘ (Jes 5,20). Gerade in bezug auf die Abtreibung ist die Verbreitung eines zweideutigen Sprachgebrauchs festzustellen, wie die Formulierung ,Unterbrechung der Schwangerschaft‘, die darauf abzielt, deren wirkliche Natur zu verbergen und ihre Schwere in der öffentlichen Meinung abzuschwächen. Vielleicht ist dieses sprachliche Phänomen selber Symptom für ein Unbehagen des Gewissens. Doch kein Wort vermag die Realität der Dinge zu ändern: die vorsätzliche Abtreibung ist, wie auch immer sie vorgenommen werden mag, die beabsichtigte und direkte Tötung eines menschlichen Geschöpfes in dem zwischen Empfängnis und Geburt liegenden Anfangsstadium seiner Existenz.“[89]Ungeborene Kinder sind somit „sind die Schutzlosesten und Unschuldigsten von allen, denen man heute die Menschenwürde absprechen will, um mit ihnen machen zu können, was man will, indem man ihnen das Leben nimmt und Gesetzgebungen fördert, die erreichen, dass niemand das verbieten kann“[90]. Deshalb muss auch in unserer Zeit mit aller Kraft und Klarheit festgestellt werden, dass „diese Verteidigung des ungeborenen Lebens eng mit der Verteidigung jedes beliebigen Menschenrechtes verbunden [ist]. Sie setzt die Überzeugung voraus, dass ein menschliches Wesen immer etwas Heiliges und Unantastbares ist, in jeder Situation und jeder Phase seiner Entwicklung. Es trägt seine Daseinsberechtigung in sich selbst und ist nie ein Mittel, um andere Schwierigkeiten zu lösen. Wenn diese Überzeugung hinfällig wird, bleiben keine festen und dauerhaften Grundlagen für die Verteidigung der Menschenrechte; diese wären dann immer den zufälligen Nützlichkeiten der jeweiligen Machthaber unterworfen. Dieser Grund allein genügt, um den unantastbaren Wert eines jeden Menschenlebens anzuerkennen. Wenn wir es aber auch vom Glauben her betrachten, dann ,schreit jede Verletzung der Menschenwürde vor dem Angesicht Gottes nach Rache und ist Beleidigung des Schöpfers des Menschen‘.“[91]Hierbei verdient das großzügige und mutige Engagement der heiligen Teresa von Kalkutta für die Verteidigung jeder empfangenen Person in Erinnerung gerufen zu werden.
_____________________
[1] Hl. Johannes Paul II., Angelus mit den Behinderten in der Kathedrale von Osnabrück (16. November 1980): Insegnamenti III/2 (1980), S. 1232.
[2] Franziskus, Apost. Schreiben Laudate Deum (4. Oktober 2023), Nr. 39: L’Osservatore Romano (4. Oktober 2023), S. III.
[38] Franziskus, Generalaudienz (12. August 2020): L’Osservatore Romano (13. August 2020), S. 8, innere Zitate: Hl. Johannes Paul II., Ansprache an die Vollversammlung der Vereinten Nationen (2. Oktober 1979), Nr. 7 und Ders., Ansprache an die Vollversammlung der Vereinten Nationen (5. Oktober 1995), Nr. 2.
[39] Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Instr. Dignitas Personae (8. September 2008), Nr. 8: AAS 100 (2008), S. 863–864.
[88] Franziskus, Ansprache an die Vollversammlung der Kongregation für die Glaubenslehre (21. Januar 2022): L’Osservatore Romano (21. Januar 2022), S. 8.
[89] Hl. Johannes Paul II., Enz. Evangelium vitae (25. März 1995), Nr. 58: AAS 87 (1995), S. 466–467. Zur Frage der Achtung gegenüber menschlichen Embryonen siehe Kongregation für die Glaubenslehre, Instr. Donum vitae (22. Februar 1987): „Die Praxis, menschliche Embryonen in vivo oder in vitro für experimentelle oder kommerzielle Zwecke am Leben zu erhalten, steht in völligem Widerspruch zur menschlichen Würde.“ (I, 4): AAS 80 (1988), S. 82.
[90] Franziskus, Apost. Schreiben Evangelii gaudium (24. November 2013), Nr. 213: AAS 105 (2013), S. 1108.
Donnerstag, 24. Juli 2025
Was ein Mönch so hört (4): Die 5 Klavierkonzerte und Chorfantasie von L. van Beethoven mit Rudolf Serkin und Rafael Kubelik (München, 1977)
Volker Boehme-Neßler im Interview: „Wir brauchen keine Aktivisten in Richterrobe“
Dienstag, 22. Juli 2025
Glaube in Noten - eine theologische Betrachtung der Musik
Eine ganz wunderbare "theologische Betrachtung über die Musik" von Frau Dr. Margarete Strauss. Eigentlich wollte ich selbst einen Post über genau dieses Thema schreiben. - Frau Strauss ist mir zuvorgekommen. Besser hätte ich es nicht machen können.
DANKE und VERGELT´S GOTT dafür!
Samstag, 19. Juli 2025
Aktuelle Tischlesung: Freiheit uns Vertrauen - Von alten Ordensleuten für das Leben lernen von Ruth Mächler
Freitag, 18. Juli 2025
Bätzing zu Brosius-Gersdorf: Taktik statt Kulturkampf
Eine "gemäßigte Position"?
Donnerstag, 17. Juli 2025
Dienstag, 15. Juli 2025
Sonntag, 13. Juli 2025
Donnerstag, 10. Juli 2025
"Denn du hast meine Nieren gebildet; du hast mich gewoben im Schoß meiner Mutter"
Seit dem 1. Januar 2022 ist es in Deutschland verboten, Küken im Ei zu töten, wenn sie älter als sieben Tage sind. Die Begründung lautet, dass die Embryonen ab diesem Zeitpunkt vermutlich Schmerzen empfinden können. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer erheblichen Geldstrafe rechnen.
Mittwoch, 9. Juli 2025
Was ein Mönch so liest (3) - Helmut Dietl: A bissel was geht immer: Unvollendete Erinnerungen
Der Kanzler kündigt den Konsens. Ist Menschenwürde teilbar?
Die Frage, egal von wem sie kam, war berechtigt: Könne der Kanzler es mit seinem Gewissen vereinbaren, eine Richterin zu bestellen, für die die Menschenwürde erst mit der Geburt beginnt? Der Kanzler antwortete mit einem glatten „Ja“. Damit hat Friedrich Merz den menschenrechtlichen Grundkonsens hinter dem Grundgesetz verlassen.
Von Martin Brüske.
Der emeritierte Tübinger Moraltheologe Dietmar Mieth hat es einmal auf den Punkt gebracht: Hinter der Idee der Menschenrechte in ihrem klassischen Verständnis, wie sie auch hinter Menschenwürdegarantie und Grundrechtskatalog des Grundgesetzes stehen, steht ein antinominalistisches Pathos. Dieses klassische Verständnis der Menschenrechte wehrt sich dagegen, dass dem Menschen Würde und Rechte nur aufgrund staatlicher Entscheidungen und gesellschaftlicher Konstruktion zu eigen sind. Sie sind kein bloßes Wort, kein „Nomen“, das dem Menschen nur als Etikett angeheftet wird. Denn das macht den ursprünglich Rechts- und Würdestatus eines Menschen zur Verfügungsmasse anderer Menschen. Was erst zugesprochen werden muss, kann auch wieder abgespochen werden. Das öffnet der Willkür Tür und Tor: Plötzlich ist der jüdische Mensch oder der Kulacke, der ungeborene Mensch (und bald auch das Kleinkind? Wie bei den Römern?) und der Schwerstbehinderte, der komatöse Mensch, kein Mensch, keine Person mit Würde und Rechten mehr.
Menschenwürde und Menschenrechte in ihrem klassischen Verständnis wehren sich genau gegen so eine Teilung des Menschlichen und sie halten dagegen: Wer Mensch ist im Sinne der schlichten biologischen Zugehörigkeit zur Art Mensch, ist Träger von Würde und Rechten. Und zwar vom ersten Augenblick bis zum letzten seiner irdischen Existenz. Sie werden von der Rechtsgemeinschaft nicht konstituiert, sondern sind ihr absolut bindend vorgegeben. Würde ist eine innere, objektive Bestimmung jeden Menschseins. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, besonders auch zum § 218 des Strafgesetzbuches, beruht auf dieser Sicht. Diese Sicht bestimmte den antitotalitären, menschenrechtlichen Grundkonsens hinter dem Grundgesetz, erwachsen aus den schrecklichen, grauenhaften Erfahrungen mit der verbrecherischen Unmenschlichkeit der totalitären Regime des 20. Jahrhunderts.
Seit ungefähr 20 Jahren wird dieser humanitätssichernde Konsens von einer jüngeren Generation von Juristen aufgekündigt. Matthias Herdegen, Horst Dreier und Reinhard Merkel seien hier genannt. Und jetzt auch – ganz offensichtlich – Frauke Brosius-Gersdorf. Durch ihre Einlassung, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zu § 218 beruhe auf einem naturalistisch-biologistischen Fehlschluss, ist sie hier eindeutig zuzuordnen. Dahinter steht die fatale Trennung von biologischem Menschsein und allein Würde und Rechte tragendem Personsein. Wer Mensch ist in dieser Sicht, der ist noch lange nicht Person. Und mit „bloßen“ Menschen kann ich – bis hin zur Tötung – alles Mögliche anstellen. Da ist sie wieder, die Teilung des Menschseins, die Teilung, die Arier mit Rechten von Juden ohne Rechte und Parteigenossen mit Rechten von Klassenfeinden ohne Rechte trennt. Wollen wir das?
Natürlich, hier steht weder nationalsozialistisches noch bolschewistisches Gedankengut dahinter, nein es ist ein bürgerlich daherkommender, aber philosophisch platter und zugleich raffiniert sophistischer Utilitarismus, der dahinter steht und der durch einen sophistischen Scharlatan wie Reinhard Merkel im deutschsprachigen Raum verbreitet wurde. Letztlich steht dahinter eine schlechte, ungeklärte Ontologie des Personseins. (Das ist Stoff für weitere Artikel.) Aber was ist der Unterschied zu den Gedankengängen der totalitären Ideologien, wenn als Folge der Beseitigung des angeblichen „biologistisch-naturalistischen Fehlschlusses“ von Frau Prof. Brosius-Gersdorf schwerstkomatöse Menschen in der utilitaristischen, angelsächsischen Bioethik, der sie sich offensichtlich verpflichtet weiß, als „human vegetable“ („menschliches Gemüse“) bezeichnet werden. Noch einmal: Wollen wir das?
Ich jedenfalls nicht! Ich bin schockiert, traurig und ratlos – und aufs höchste alarmiert: Mit seinem emphatischen „Ja“ zur Wählbarkeit von Frauke Brosius-Gersdorf hat Friedrich Merz den antitotalitären, menschenrechtlichen Grundkonsens, der am Anfang unseres Gemeinwesens stand, schlicht und ergreifend aufgekündigt.
Dankbar bin ich dafür umso mehr zwei deutschen Bischöfen: Stefan Oster und Rudolf Voderholzer haben das eiserne schändliche Schweigen der offiziellen deutschen Kirche, die in einer den ethischen Grundcharakter unseres Staates betreffenden Frage nicht mehr zustande brachte als eine vage Randbemerkung des Prälaten Jüsten, kraftvoll und präzise durchbrochen. Sie bringen auf den Punkt, worum es geht: “Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben.”
Dr. theol. Martin Brüske
Martin Brüske, Dr. theol., geb. 1964 im Rheinland, Studium der Theologie und Philosophie in Bonn, Jerusalem und München. Lange Lehrtätigkeit in Dogmatik und theologischer Propädeutik in Freiburg / Schweiz. Unterrichtet jetzt Ethik am TDS Aarau. Martin Brüske ist Mitherausgeber des Buches “Urworte des Evangeliums”.
Quelle: https://neueranfang.online/der-kanzler-kuendigt-den-konsens-ist-menschenwuerde-teilbar/