Seit dem 1. Januar 2022 ist es in Deutschland verboten, Küken im Ei zu töten, wenn sie älter als sieben Tage sind. Die Begründung lautet, dass die Embryonen ab diesem Zeitpunkt vermutlich Schmerzen empfinden können. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer erheblichen Geldstrafe rechnen.
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Gleichzeitig wird gerade in der Politik darüber diskutiert, ob ungeborene Menschen den Schutz der Menschenwürde verlieren sollen. Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf, die als Richterin an das Bundesverfassungsgericht berufen werden soll, vertritt die Ansicht, dass die Menschenwürde erst mit der Geburt gilt. Der Bundeskanzler Friedrich Merz hat der Nominierung dieser Kandidatin mit Überzeugung und ohne schlechtes Gewissen zugestimmt. Wenn sich diese Auffassung durchsetzt, könnten Abtreibungen in Zukunft bis kurz vor der Geburt möglich sein, ohne dass das Leben dieser durch das Grundgesetz geschützt ist.
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Während also ein Küken im Ei gesetzlichen Schutz erhält, weil es möglicherweise Schmerzen empfinden kann, wird bei einem ungeborenen Kind mit schlagendem Herzen und erkennbarem Leben überlegt, ob da der Schutz aufgehoben werden soll. Hier zeigt sich deutlich, wie das rechtliche und moralische Verständnis vom Wert des Lebens in einer zunehmend gottlosen Gesellschaft ins Wanken gerät.
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Doch Gott sieht das anders. In der Bibel lesen wir:
"Denn du hast meine Nieren gebildet; du hast mich gewoben im Schoß meiner Mutter. Ich danke dir dafür, dass ich erstaunlich und wunderbar gemacht bin; wunderbar sind deine Werke, und meine Seele erkennt das wohl!" (Psalm 139, 13-14.)
DAS LEBEN FÄNGT NICHT ERST AB DER GEBURT AN, SONDERN SCHON IM MUTTERLEIB.
Und dieses Geschenk verdient SCHUTZ, vom ersten Augenblick an.
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